Alle Maßnahmen und Prozesse zum Schutz der Kinder werden in unseren Qualitätshandbüchern (QMH und OGH) dokumentiert, regelmäßig überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu zählen u. a. Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Hygieneschulungen, Analyse von Risiken, Verfahren und Abläufe bei Kindeswohlgefährdung Fehler- und Beschwerdemanagement und einrichtungsspezifische Handlungspläne bei Unterschreitungen der zur adäquaten Betreuung benötigten Personalschlüssels (siehe auch Pkt. 3.6.). Wir erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Regelungen.
