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Prävention durch Personalauswahl und -begleitung sowie konkrete Vorgehensweisen bei Vermutungen

Im Bewerbungsverfahren, bei der Einstellung und im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen thematisieren die Personalverantwortlichen, wie in unseren Kindertageseinrichtungen die Kinderrechte, die Partizipation der Kinder und der Kinderschutz gelebt und umgesetzt werden.

Das Vorlegen eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach § 72a SGB VIII ist Einstellungsvoraussetzung.

In unserem Qualitätsmanagement- und Organisationshandbuch sind Einarbeitungs­abläufe klar geregelt und Interventionsschritte im Falle von Vermutungen von Verletzungen des Kinderschutzes bindend dargelegt (QMH 4, OGH 2, 3 & 5).

Um ihr Fachwissen und ihre Handlungskompetenz in Fragen von (sexualisierter) Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken, werden alle Führungs- und Leitungskräfte sowie alle unsere Mitarbeiter*innen, die mit Kindern/Jugendlichen arbeiten, regelmäßig in Präventionsseminaren geschult.

Diese Seminare sensibilisieren u. a. darin, auch eigene Überforderung oder Überlastung wahr zu nehmen und dies anzusprechen.

Des Weiteren nutzen unsere Führungs- und Leitungskräfte sowie alle Mitarbeiter*innen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen, Personalentwicklungsgespräche, kollegiale Bera­tung, Teamgespräche und Qualitätskonferenzen zur professionellen Weiterentwicklung.