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Kinderschutz und Kinderrechte sind in unseren KiTas selbstverständlicher Ausgangspunkt und wichtige Grundlage unserer pädagogischen Arbeit.
Die Stärkung der Kinderrechte sowie der gesetzlich geforderte Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) sind Grundlage jeder Betriebserlaubnis und werden von uns verbindlich und konsequent umgesetzt.
Das „Rahmenschutzkonzept zur Prävention gegen Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt an Kindern in kath. Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier“ konkretisiert diese gesetzlichen Bestimmungen sowie die Auflagen und Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz und ist für uns ebenfalls bindend.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Prävention im Bistum Trier.
Bei Fragen & Problemen wenden Sie sich gerne auch an die Lebensberatung im Bistum Trier.