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Die ständige Vertretung der Leitung unterstützt und entlastet die Leitung dauerhaft in ihrer Leitungsfunktion. Sie übt ihre Tätigkeit in Abstimmung mit dieser aus und ist ihr gegenüber informationspflichtig. Die Festlegung der übertragenen Aufgaben erfolgt durch den Dienstgeber und kann in den folgenden Bereichen liegen
Bei Abwesenheit der Leitung vertritt sie diese.